Praxis der Ganztagsbetreuung an Schulen

Praxis der Ganztagsbetreuung an Schulen

 

 

 

von: Joachim Schulze-Bergmann, Hermann Vortmann (Herausgeber)

FORUM Verlag Herkert, 2006

ISBN: 9783898277532

Sprache: Deutsch

1006 Seiten, Download: 5650 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Praxis der Ganztagsbetreuung an Schulen



5/1 Notwendiges Personal (S. 267-268)

Der Einsatz des Personals, die Beantwortung der Frage, welches und wie viel Personal erforderlich ist, richtet sich nach der spezifischen Form der Ganztagsschule. Eine offene Ganztagsschule steht hier vor einem anderen Problemkreis als eine Schule, die alle ihre Schüler vor- und nachmittags beschult. Der erste Handlungsschritt einer Schulleitung, die eine Ganztagsschule plant, besteht also in der Beantwortung der Frage: Welches und wie viel Personal wird benötigt?

Grundsätzlich kann man sagen, dass folgende Gruppen zu unterscheiden sind:

• Lehrkräfte und
• nicht lehrendes Personal

In manchen Bundesländern ist die Aufgabenverteilung zwischen Land und Schulträger so geregelt, dass das lehrende Personal bei öffentlichen Schulen vom jeweiligen Bundesland bezahlt wird, das nicht lehrende vom Schulträger. In anderen Bundesländern wird das pädagogische Personal grundsätzlich vom Land bezahlt, während der Schulträger nur die Sachkosten, Hausmeister und Schulsekretärin zahlt.

5/1.1 Einsatz von Lehrkräften

Der zweite Schritt besteht in der Antwort auf die Frage: Wie wird dieses Personal eingesetzt? Lehrer verfügen über die Qualifikationen, die für Erziehung und Bildung erforderlich sind; so ist es selbstverständlich, dass sie und nur sie den Unterricht verantworten und erteilen können. Außerdem können sie für Beratungsaufgaben, zur Beaufsichtigung von Pausen und für die Gestaltung von Freizeiten einge- setzt werden. Ihr Stundendeputat ist vom jeweiligen Bundesland und der Schulform abhängig. Die Aufsichtszeiten werden in der Regel nur zur Hälfte angerechnet. Lehrkräfte verbringen grundsätzlich längere Zeit des Tages in der Schule, wenn sie an einer Ganztagsschule unterrichten. Nicht immer sind Lehrer von vornherein einverstanden, wenn die Schulaufsicht ihnen im Rahmen der Personalplanung als Einsatzort eine Ganztagsschule zuweist. Man fürchtet eine faktische Ausweitung der Arbeitszeit, zumindest der Zeit des Aufenthaltes in der Schule. Andererseits wird genau dies auch als Vorteil erlebt: Die Kommunikation mit Schülern steht nicht unter Zeitdruck, in den Pausen, in der Freizeit erleben sich Lehrer und Schüler entspannter und in veränderten Rollen.

Teamarbeit ist in der heutigen Schule nicht nur Bildungsziel für Schüler, sondern auch Arbeitsweise von Lehrern. Absprachen über Inhalte und Methoden, das informelle Gespräch über ein Erziehungsproblem, über organisatorische Details ergeben sich in der Ganztagsschule rasch und manchmal nebenbei. Neben den Vollzeitlehrkräften gibt es auch solche, die aus verschiedenen Gründen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Hierfür auch in der Ganztagsschule einen angemessenen Einsatzplan zu erstellen, ist Aufgabe derjenigen, die an der jeweiligen Schule für Unterrichtsverteilung und Stundenplan verantwortlich zeichnen. In manchen Bundesländern gibt es Erlassregelungen, die die Belastung von Teilzeitkräften regeln und begrenzen. Dazu zählen Vorgaben wie: Ein Tag in der Woche sollte nach Möglichkeit frei bleiben, die Begleitung von Klassenfahrten sollte reduziert werden, Sprechzeiten werden in ihrer Dauer dem Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit angepasst usw.

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