A wie Asozial - So demontiert Hartz IV den Sozialstaat

A wie Asozial - So demontiert Hartz IV den Sozialstaat

 

 

 

von: Tobias Prüwer, Franziska Reif

Tectum-Wissenschaftsverlag, 2014

ISBN: 9783828857001

Sprache: Deutsch

220 Seiten, Download: 1502 KB

 
Format:  EPUB, PDF, auch als Online-Lesen

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A wie Asozial - So demontiert Hartz IV den Sozialstaat



1. Was ist Hartz IV?
Eine Einführung in den Ausgang des Sozialstaats

»Der Wolf frisst Kreide und setzt sich ein Häubchen auf. Das Amt heißt Agentur, die Verdienstunterschiede nennen wir Einkommensvielfalt, und die Sachbearbeiter sind jetzt die Arbeitsvermittler, als liege hinter ihnen wie ein großer Bonbonberg eine unerschöpfliche Masse an Jobs, die sie nur noch in die richtigen Verteilungsbahnen lenken müssen.«

(Mahler 2011, S. 75)

Der neue Sozialstaat

»Hartz IV« wurde 2004 wenig überraschend zum Wort des Jahres gekürt. Hätte man damals das ganze Ausmaß erahnt, das die Hartz-Gesetze haben würden, es wäre wohl das Unwort des Jahres geworden. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen dem 15. und 64. Lebensjahr das SGB II, das Zweite Sozialgesetzbuch, das den Kern des »Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« bildet. Es regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II (Alg II). Beides, das Gesetz wie die finanzielle Leistung, werden – nach der Galionsfigur der Reform Peter Hartz – Hartz IV genannt.

Laut Artikel 20 des Grundgesetzes ist »[d]ie Bundesrepublik Deutschland [...] ein demokratischer und sozialer Bundesstaat«. Dieses Sozialstaatsgebot begründet einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen, so die 1962 eingeführte Sozialhilfe. Der Gedanke dahinter ist, den Bürger vor materieller Verelendung, vor den Wechselfällen des Lebens zu schützen, ein soziokulturelles Existenzminimum sicherzustellen und Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft abzufedern. Unter dem Motto »Fördern und Fordern« hat der Wohlfahrtsgedanke mit Hartz IV eine neue Stoßrichtung erhalten. Im selben Atemzug mit der Bedarfsdeckung des Einzelnen wird fast immer die Figur des früh aufstehenden Arbeitnehmers genannt, der selbst gerade so über die Runden kommt und diese sozialstaatlichen Leistungen mitfinanziert. Der Hilfebedürftige sieht sich so ohne eigenes Zutun in eine moralisch fragwürdige Ecke gestellt und ihm wird, bevor er sich dort auch nur rühren kann, entgegengehalten: »Grundsätzlich müssen die persönlichen Interessen zurückstehen« (Bundestagsdrucksache 15/1516, S. 53, zit. n. Hammel 2005, S. 61). Zwar ist das Hartz-IV-Gesetz weder vom Sozialstaatsgebot noch vom Würdeerhalt per Grundsicherung abgerückt. Der Würdeerhalt ist aber an Bedingungen geknüpft, die der Hartz-IV-Empfänger mit der Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung akzeptiert. Dieser Vertrag ist Ausdruck einer »feudalen Hilfepraxis« (Reuter-Radatz 2005, S. 5), da er nicht zwischen Vertragspartnern auf Augenhöhe geschlossen wird. Die Ausrichtung der Wohlfahrt lautet nicht mehr Unterstützung, sondern deren schnellstmögliche Beendigung, mitunter gar Verhinderung. Das »Fördern« erfolgt maßgeblich unter dem Aspekt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, und die Allgemeinheit sieht sich unter dieser Voraussetzung im Recht, den Hilfeempfängern auch in privateste Angelegenheiten hineinzureden.

Verbot, Kontrolle und Strafe

Erst seit der Agenda 2010, deren wesentlicher Teil Hartz IV ist, debattiert die Öffentlichkeit vermehrt Fragen wie die, ob ein Alg-II-Empfänger Besuch empfangen darf und wie oft, ohne sich des Sozialbetrugs verdächtig zu machen; wie eine Familie mit dem weihnachtlichen Geldgeschenk von den Großeltern für die Kinder umgehen soll; ob Lesen – und der benötigte Strom dafür – ein Grundrecht sein kann; wie oft ein getrennt lebender Vater seine Kinder sehen darf; wie groß die Wohnung und wie teuer eine neue Haustür sein darf. Mancher Hartz-IV-Empfänger pendelt als erwachsener Mensch zwischen Dürfen, Nichtdürfen und Rechtfertigung in Erfüllung seiner sogenannten »Pflichten«, die allgemein unter dem Schlagwort »Fordern« verbucht werden. Mancher Jobcenter-Mitarbeiter begreift sich als Kontrolleur und Gängler, der nicht misstrauisch genug sein kann. Was Hilfeempfängern gestattet ist, muss meist vor Gericht geklärt werden – Hartz IV bedeutet eine Flut von Widersprüchen gegen Amtsbescheide und eine Flut von Verhandlungen an den Sozialgerichten. Ebenfalls flutartig schwellen die verhängten Sanktionen an, denen die Zumutbarkeit gegenübersteht, fast jede Arbeit oder Maßnahme zu fast jedem Lohn, ungeachtet von Lebenslauf und Qualifikation, anzunehmen.

Minimalexistenz oder Hängematte?

Die Sanktionen unterlaufen das vom Bundesverfassungsgericht definierte Grundrecht auf ein Existenzminimum. Dieses Grundrecht ist perverserweise keineswegs gesellschaftlicher Konsens, denn immer wieder wird infrage gestellt, dass Hartz-IV-Empfänger ein solches überhaupt verdient hätten. Dazu tragen bestimmte Vorstellungen davon bei, wie die Gruppe der Hilfeempfänger beschaffen ist – man kann hier getrost von Mythen und bisweilen absurden Zerrbildern sprechen. Hinzu kommt die fortgesetzte Schelte vonseiten der Medien und der Politik, die diese Mythenbildung unterstützen und forcieren. In unredlicher Weise wird so getan, als tummelten sich im Wartebereich der Jobcenter Millionen von Florida-Rolfs, die von fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern durchgefüttert werden. So kristallisiert sich das Bild einer faulen »Unterschicht« heraus, die es sich in der Hängematte des Sozialstaats bequem gemacht hat und sogar nicht einmal per Leistungskürzung zum Arbeiten zu bewegen ist. In Wirklichkeit haben Mitte 2013 1,32 Millionen der Alg-II-Bezieher gearbeitet und ihren Lohn »aufgestockt« (Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2013, S. 16) und gut 1,6 Millionen Kinder leben von der Grundsicherung (ebd., S. 3). Die vermeintliche Hängematte ist zudem alles andere als plüschig, und das nicht nur wegen Sanktionen und Zumutbarkeit. Die Hilfeempfänger fanden sich seit den Hartz-IV-Reformen nach und nach »von anderen Sozial- und/oder Sicherungsleistungen abgekoppelt«, darunter »Kindergeld, Elterngeld, Rentenansprüche«. Auf diese Weise wurde »einer neuartigen Form sozialer Ungleichheit Vorschub geleistet, die über die materielle Dimension hinausgeht. Viele gesetzliche Neuerungen haben sowohl weitreichende Eingriffe in die Lebensführung der Leistungsbezieher ermöglicht, [sic] als auch in Teilen deren Grundrechte eingeschränkt« (Petzold 2013, S. 49).

Sozialer Abstieg und Demokratie: Vom Geldsparen

Ob der so oft bemühte Arbeitnehmer, der jeden Morgen zur Arbeit geht und unter anderem auch das Geld für Hartz IV verdient, eine tiefere Befriedigung verspürt, wenn der vermeintliche Hängematten-Hartzer in einer Maßnahme geparkt wird? Hat er etwas davon, seine Steuergelder in Trainings verblasen zu sehen, bei denen die Leute ihre Lebenszeit absitzen, statt qualifiziert zu werden? Bringt es ihm etwas, wenn diese Menschen dort nur aus Angst vor einer gravierenden Kürzung ihres Regelsatzes sitzen? Und ist das Existenzminimum nicht auch für ihn relevant – von der gesamtgesellschaftlichen Dimension ganz abgesehen –, weil es eben auch für Steuerzahler, Rentner oder Kranke eine Rolle spielt?

Was scheinbar nur eine Randgruppe angeht, betrifft weite Teile der Gesellschaft. Das Konglomerat aus Alg II, Sanktionen und Ersatzarbeitsmarkt erzeugt Druck auf Arbeitnehmer, auf ihre Löhne und die Sicherheit ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Wer jetzt von einem Zeitarbeitsvertrag zum nächsten hüpft und das Glück hat, nicht auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter angewiesen zu sein, dem muss höchstwahrscheinlich spätestens als Rentner von der Gesellschaft unter die Arme gegriffen werden. Mit dem Fingerzeig auf die Armen wird aber von der Frage abgelenkt, warum sie arm sind und es viel zu oft auch bleiben. Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe werden verhindert und gleichfalls Debatten darüber, wie das Ganze aussehen könnte, wenn man sich vom Mantra der Alternativlosigkeit der derzeitigen Form des Sozialstaats – vom Hartz-IV- Komplex – befreite.

Diese Form hat die Bezeichnung »Sozialstaat« nicht verdient. Die für die Hartz-IV-Empfänger zuständigen Jobcenter verwalten arbeitsuchende Menschen eher, als dass sie ihnen helfen. Das geschieht unter der Maßgabe des Kostensparens – die einzelnen Mitarbeiter sind vom Controlling getrieben, weniger von ihrem gesetzlichen Auftrag. Soziale Erwägungen werden von betriebswirtschaftlichen Überlegungen verdrängt; die Mitarbeiter ersticken in Arbeit, der Betreuungsschlüssel wird selten eingehalten.

Was der Sozialstaat nicht mehr leisten will, wird anderweitig kompensiert. Flaschensammler sind froh, dass sie wenigstens ein bisschen für ihren Lebensunterhalt arbeiten, Kleingartenpächter ziehen in ihre Laube, die Tafeln bilden inzwischen bundesweit ein großes Netz, an dem sich Lebensmittelketten über Spenden bereichern und zu dem nicht jeder Bedürftige...

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