Islam in Deutschland

Islam in Deutschland

 

 

 

von: Faruk Sen, Hayrettin Aydin

C.H.Beck, 2002

ISBN: 9783406476068

Sprache: Deutsch

129 Seiten, Download: 513 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Islam in Deutschland



Der Islam im Alltagsleben

Rituelle Pflichten

Im Alltagsleben der Muslime spielen die Grundpflichten eine wichtige Rolle, die als die »fünf Säulen« bezeichnet werden. Diese umfassen das Glaubensbekenntnis, das rituelle Gebet, die Vergabe von Almosen, das Fasten und die Pilgerfahrt nach Mekka. Die Voraussetzung für die Erfüllung dieser Pflichten ist die rituelle Reinheit, die je nach Grad der Verunreinigung durch eine entsprechende rituelle Waschung erreicht wird. Das Glaubensbekenntnis (arab.: shahada, türk.: .ehadet bzw. kelime-i .ehadet) umfaßt den Satz: »Es gibt keinen Gott außer Gott, und Muhammad ist sein Prophet.«

Schiitische Muslime fügen dem noch hinzu: »und Ali ist sein Freund. » Das Glaubensbekenntnis ist Bestandteil des Gebetsrufes wie auch der Gebete selber. Von strenggläubigen Muslimen wird das Bekenntnis auch »zwischendurch« im Lebensalltag gesprochen. Durch das gesprochene Glaubensbekenntnis erfolgt zudem der Eintritt in den Islam.

Eine regelmäßige Pflicht ist das rituelle Gebet (arab.: salat, türk.: namaz). Es ist fünfmal täglich zu verrichten: bei Tagesanbruch, mittags, nachmittags, bei Sonnenuntergang und zu Beginn der Nacht. Die Uhrzeiten richten sich nach der jeweiligen Jahreszeit. Wenn man nicht zur erforderlichen Zeit beten kann, läßt sich diese Pflicht nachholen. In bestimmten Situationen ist man von der Gebetspflicht befreit – etwa auf Reisen. Die jeweiligen rituellen Gebete haben einen festgelegten Ablauf. Vor allem bedarf es davor der rituellen Reinheit, die durch eine rituelle Waschung (arab.: tahara, türk.: abdest) erlangt wird, die ebenfalls in einer bestimmten Weise durchgeführt wird.

Neben der körperlichen Reinheit muß auch der Ort des Gebetes rituell rein sein. Gebetet wird in Richtung Mekka, wo sich das wichtigste Heiligtum des Islam, die Kaaba, befindet. Die einzelnen täglichen Gebete haben eine unterschiedliche Länge.

Eine besondere Bedeutung kommt den Freitags- und Feiertagsgebeten zu. Sie sollen nach Möglichkeit gemeinschaftlich zusammen mit einem Vorbeter, dem Imam, durchgeführt werden. Die Gemeinschaft stellt sich hinter dem vor der Gebetsnische (arab.: mihrab, türk.: mihrap) stehenden Imam in Reihen auf und richtet sich nach ihm. Neben den vorgeschriebenen Teilen des rituellen Gebetes, die in Arabisch gesprochen werden, gibt es auch das freie Gebet (arab.: du`a, türk.: dua), das in jeder Sprache frei formuliert wird. Die Gebetspflicht besteht unterschiedslos für alle Erwachsenen, ob Mann oder Frau. Gleiches gilt auch für die Freitags- und Feiertagsgebete. Beim gemeinschaftlichen Gebet beten Frauen in getrennten Bereichen: entweder hinter den Männern oder in einem extra ausgewiesenen Raum. Der Grund hierfür ist nicht eine Hierarchie der Geschlechter, sondern die Gefahr, daß Männer durch den Anblick von Frauen vom Gebet abgelenkt werden könnten.

Im alltäglichen Arbeitsprozeß stellt die Einhaltung der täglichen Pflichtgebete ein Problem dar, und zwar nicht nur zeitlich, sondern auch teilweise räumlich. Viele Muslime holen deshalb diese Pflicht nach der Arbeitszeit nach. Menschen, die sich hierdurch überfordert fühlen, versuchen dann wenigstens, am gemeinschaftlichen Freitagsgebet oder wenigstens an den Feiertagsgebeten teilzunehmen. Aber auch für die täglichen rituellen Gebete gibt es praktikable Lösungen, etwa durch eine entsprechende Pausenregelung. Erleichtert wird dies dadurch, daß auch bei den festgelegten Gebetszeiten ein Spielraum von jeweils zwei Stunden besteht.

Im Einzelfall werden diesbezügliche Entscheidungen jedoch nach unternehmerischen Kriterien entschieden. Aber auch Unternehmer können in diesem Punkt einen Ausgleich zwischen Effizienz und Wohlbefinden der Belegschaft finden. Eine gesetzliche Regelung für islamische Feiertage existiert bislang nicht. Dennoch gestatten viele Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeitern, während islamischer Feiertage frei zu nehmen. Eine Arbeitsbefreiung allein für die Zeit des Feiertagsgebets am Morgen wird von vielen Arbeitgebern ersatzlos eingeräumt.

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