Riskanter Alkoholkonsum - Früherkennung, Kurzintervention und Behandlung

Riskanter Alkoholkonsum - Früherkennung, Kurzintervention und Behandlung

 

 

 

von: Martin Sieber

Hogrefe AG, 2005

ISBN: 9783456942025

Sprache: Deutsch

144 Seiten, Download: 1725 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Riskanter Alkoholkonsum - Früherkennung, Kurzintervention und Behandlung



3. Kurzintervention (S. 33-34)

Aufgrund der Abklärung des Risikokonsums (Kap. 2) und der übrigen Informationen, die der Arzt über den Patienten nun gewonnen hat, kann er die Dringlichkeit und die Form der Intervention abschätzen. Liegt ein minimaler Risikokonsum vor, entscheidet sich der Arzt vielleicht für einen Ratschlag (Kapitel 3.2). Handelt es sich jedoch um mehr als einen Minimal-Risikokonsum oder bestehen Zweifel an den gemachten Angaben, ist eine Intervention indiziert (Kapitel 3.3). Je nach Ausmass der Problematik und den Bedürfnissen resp. den Ressourcen des Arztes ist eine Kooperation mit einem Spezialisten oder eine Weitervermittlung an eine spezialisierte Fachperson/Fachstelle indiziert. Es geht somit zunächst um die Wahl der Interventionsform.

3.1 Wahl der Interventionsform

3.1.1 Kooperation mit Fachperson/Überweisung

Der Arzt muss sich überlegen, ob er die nun anstehende Intervention in eigener Regie durchführen will/kann, oder ob er an eine Kooperation mit resp. an eine Überweisung an eine (ihm bekannte) Fachperson/ Institution denkt. Der Zeitpunkt für eine Kooperation/Überweisung ist an dieser Stelle günstig, da die Phase der Beurteilung abgeschlossen und der Wunsch nach einer Veränderung vorhanden ist. Die Überweisung zu einem späteren Zeitpunkt während der Kurzintervention ist weniger geeignet, aber auch möglich.

Entscheidend ist natürlich die Verfügbarkeit solcher Fachpersonen/ Institutionen und die Erfahrungen, die der Arzt mit ihnen gemacht hat. (Ein Bauer aus einem abgelegenen Tal wird sicher schwer zu motivieren sein, eine weit entfernte Fachstelle im Tal aufzusuchen). Mitentscheidend sind ferner die Indikationskriterien (s. unten) sowie die Situation des Arztes: Ist er zeitlich in der Lage, solche intensiveren Gespräche zu führen? Hat er ein Interesse und auch das Flair für diese Tätigkeit? Folgende Kriterien geben Hinweise darauf, ob eher eine Kurzintervention oder eher eine Weitervermittlung indiziert ist:

Indikatoren für eine Kurzintervention:

  • Motivation beim Patienten für eine Veränderung vorhanden
  • sozial stabile Situation vorhanden
  • keine schweren psychosozialen Probleme
  • keine schwere Abhängigkeit
  • für Behandlung bei Fachstelle nicht bereit
Indikatoren für Vermittlung an spezialisierte Beratungsstelle:
  • Es bestehen zahlreiche psychosoziale Probleme, die früher oder später sozialarbeiterische oder psychologische Interventionen erfordern.
  • Es liegt eine massive Suchtproblematik vor; die ambulante ärztliche Behandlung ist nicht mehr indiziert.
  • Es bestehen zusätzlich zum Alkoholproblem neurotische/psychiatrische Störungen, sodass eine eigentliche psychotherapeutische resp. psychiatrische Behandlung indiziert ist.
  • Der Arzt ist bereits an seiner Belastungsgrenze angelangt.
  • Dem Arzt sind Patienten mit Alkoholproblemen nicht sehr gelegen. Er fühlt sich zu wenig kompetent oder hat schlechte Erfahrungen gemacht.
  • Es bestehen bereits gute Erfahrungen bezüglich einer Zusammenarbeit mit einer Fachperson/Fachinstitution.
3.1.2 Kurzintervention in der eigenen Praxis

Entschliesst sich der Arzt für die Weiterbehandlung in der eigenen Praxis, wird er mit der Intervention in Form eines Ratschlages (nachfolgender Abschnitt) oder einer Kurzintervention (Kap. 3.3) weiterfahren.

3.2 Ratschlag

Mit dem Ratschlag als Kürzest-Intervention wird lediglich auf einen Problembereich hingewiesen, der aber nicht weiter thematisiert wird. Der Ratschlag ist kurz und der Patient wird nicht mit weiteren Fragen „belästigt". Beide, der Arzt und der Patient, können das Thema damit beenden. Dadurch bekommt der Ratschlag eine gewisse „Leichtigkeit".

Worin kann der Ratschlag bestehen?
Der Ratschlag kann sich auf das Konsumverhalten oder auf eine andere Verhaltensweise beziehen. Geht es um das Konsumverhalten, kann sich der Ratschlag auf eine Reduktion oder auf eine (zeitweise oder punktuelle) Abstinenz richten. Der Ratschlag kann sich aber auch auf Verhaltensweisen beziehen, von denen angenommen werden kann, dass sie einen konsumreduzierenden Effekt haben, z.B. Belastungen reduzieren, Sport treiben, Veränderungen im Freizeitverhalten einleiten u.a.

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