Kleines Lexikon der Päpste

Kleines Lexikon der Päpste

 

 

 

von: Kleines Lexikon der Päpste

C.H.Beck, 2005

ISBN: 9783406511349

Sprache: Deutsch

135 Seiten, Download: 963 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Kleines Lexikon der Päpste



Das Papsttum in der Geschichte (S. 11-12)

«Papst» (vom gríechisch-lateinischen pappas, papa = Vater) ist die heute ubliche Bezeichnung fur den Bischof von Rom als Oberhaupt der katholischen Kirche. Der Titel kommt aus dem griechischen Bereich des fruhen Christentums, war im Osten ursprunglich Titel fur Abte, Bischofe und Patriarchen und wurde im Westen seit dem 5. Jahrhundert zunehmend den Bischofen von Rom vorbehalten. Der romische Bischofsstuhl galt als der dem Range nach erste Bischofs- und Patriarchensitz der Christenheit. In heutiger staatsrechtlicher Betrachtung erscheint das Papsttum als Wahlmonarchie eigentumlicher Pragung. Weit starker noch als absolute Monarchen der alteren Zeit, die ja mit wenigen Ausnahmen in der Erbfolge ihrer Dynastie standen, ist der von den Kardinalen gewahlte Papst in eine Institution eingebunden, vor allem in die mit dem Papsttum eng verbundene Romische Kurie. Das regelmasig erscheinende «Papstliche Jahrbuch» («Annuario Pontificio», Citta del Vaticano) nennt gegenwartig folgende acht Amtsbezeichnungen des Papstes, von denen einige eher Ehrentitel sind, als das ihnen wirkliche Bedeutung zukame: Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfursten (Petrus), Oberhaupt (Oberster Bischof) der Gesamtkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der romischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt.

Nach katholischer Glaubenslehre ist das Papsttum von Jesus Christus eingesetzt, gestutzt vor allem auf die Schriftstellen im Matthaus- (16,16.29; 28,20), Lukas- (22,31 f.) und Johannesevangelium (21,15.19) sowie auf die Glaubenstradition. Die Papste gelten als die Nachfolger des Apostels Petrus im romischen Bischofsamt und in dem damit verbundenen Primat (lateinisch primatus = Vorrang). Im Amt des Bischofs von Rom dauert das besondere, von Christus dem Petrus als Erstem der Apostel ubertragene Amt fort. Man spricht vom Petrusamt, um diese Kontinuitat auszudrucken, auch um das bleibend Gultige vom geschichtlich Wandelbaren dieses Amtes zu unterscheiden. In diesem Glaubensverstandnis ist der Papst Nachfolger des Petrus als oberster Hirt der Universalkirche, ausgestattet nicht nur mit dem Ehrenvorrang, sondern mit der voll wirksamen hochsten und universalen Gewalt in der Kirche (Jurisdiktionsprimat). Diese hochste Gewalt hat auch das Bischofskollegium inne, in dem das Apostelkollegium fortlebt und dessen Haupt der Papst ist. Die katholische Glaubensaussage wurde vor allem auf dem I.Vatikanischen Konzil 1870 dogmatisch festgelegt, auf dem II.Vatikanischen Konzil 1964 bestatigt und kirchenrechtlich umschrieben im kirchlichen Rechtsbuch («Codex Iuris Canonici») von 1917 (heute geltend im «Codex Iuris Canonici» von 1983).

Die katholische Glaubenslehre (mit Einschlus der kirchenrechtlichen Festlegungen) und die Entwicklung des Papsttums in historisch- kritischer Betrachtung sind voneinander zu unterscheiden. Die Geschichte des Papsttums hangt seit den fruhchristlichen Anfangen mit den geschichtlichen Veranderungen der Kirchenstruktur, der Kirchenverfassung zusammen. An deren Beginn steht die Durchsetzung des Monepiskopates, das heist die Festigung der hervorgehobenen Stellung der Bischofe im Kollegium der Presbyter (Priester), sowie die Entstehung von Unterschieden kirchenrechtlicher Qualitat zwischen den einzelnen Bischofskirchen. Die Herausbildung des Papsttums erfolgte unter erheblichen Schwankungen und blieb schlieslich auf die lateinische (romische) Christenheit des Westens beschrankt. Das gilt vor allem seit dem Morgenlandischen Schisma (1054), der bis heute bestehenden Trennung der orthodoxen Ostkirchen und der romisch-lateinischen Kirche des Westens.

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