Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit

Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit

 

 

 

von: Burkhard Müller

Lambertus Verlag, 2009

ISBN: 9783784119106

Sprache: Deutsch

206 Seiten, Download: 5053 KB

 
Format:  EPUB, PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: geeignet für alle DRM-fähigen eReader geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

eBook anfordern

Mehr zum Inhalt

Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit



  Inhalt 6  
  Vorwort zur Neuauflage und deren Aktualisierung 10  
  Vorwort 12  
  Einleitung für Lehrende 16  
  1. Kapitel: Aus Geschichten lernen – oder: Wie wird der Fall zum Fall? 25  
     1 25  
        1.1 Einleitende Bemerkungen 25  
        1.2 Interpretation einer Geschichte, die mit Sozialpädagogik zu tun hat 29  
        1.3 „Hinterkopf-Wissen“ 30  
        1.4 Was ist ein sozialpädagogischer Fall? 34  
        Arbeitsfragen zu Kapitel 1: 38  
  2. Kapitel: Dimensionen sozialpädagogischer Fälle: Fall von, Fall für, Fall mit 39  
     2 39  
        2.1 Interpretation der Fallgeschichte 39  
        2.2 Fall von … 44  
     3 46  
        2.3 Fall für … 51  
     4 52  
        Exkurs in die Wissenssoziologie 55  
        2.4 Fall mit … 58  
     5 59  
        Arbeitsfragen zu Kapitel 2: 65  
  3. Kapitel: Der Prozess professioneller Fallarbeit 66  
     3.1 Vorbemerkungen und eine Fallgeschichte 66  
     6 67  
        3.2 Begriffserklärungen: Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation 69  
        3.3 Gemeinsamkeiten und fachliche Unterschiede von Prozessen professioneller Fallarbeit 71  
           Exkurs: Intervention oder Behandlung? 74  
        Arbeitsaufgaben zu Kapitel 3: 78  
  4. Kapitel: Das Beispiel „Hilfeplanung“ im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII ) 79  
     4.1 Der „Hilfeplan“ als gesetzliche Pflicht zur Fachlichkeit 79  
     4. 2 Hilfeplanung als doppelter Beratungs- und Entscheidungsprozess 81  
     7 84  
        4.3 Die Klärung des „erzieherischen Bedarfs“: Sozialpädagogische Anamnese 87  
        4.4 Die „zu gewährende Art der Hilfe“: Sozialpädagogische Diagnose 88  
        4.5 Die „notwendigen Leistungen“: Sozialpädagogische Intervention 92  
        4.6 Das „Regelmäßig-Prüfen“: Sozialpädagogische Evaluation 96  
        4.7 Ein Schema zur Hilfeplanung 99  
        Arbeitsfragen und Aufgaben zu Kapitel 4: 100  
  5. Kapitel: Aufmerksamer Umgang mit Nichtwissen (Sozialpädagogische Anamnese) 101  
     5.1 Grenzen des Verstehens 101  
     8 102  
        5.2 Anamnese und Fall-Genese 106  
     9 108  
        5.3 Arbeitsregeln für die sozialpädagogische Anamnese 110  
           1. Arbeitsregel: Anamnese heißt, einen Fall wie einen unbekannten Menschen kennen zu lernen. 110  
           2. Arbeitsregel: Anamnese heißt, einen Problemfall erst umsichtig wahrzunehmen, ehe man versucht, seine Hintergründe zu erkunden. 111  
           3. Arbeitsregel: Anamnese heißt, sensibel mit Hintergrundwissen umgehen und mit schnellen Einordnungen in bekannte Raster vorsichtig sein. 112  
           4. Arbeitsregel: Anamnese heißt, den eigenen Zugang zum Fall besser kennen zu lernen. 112  
           5. Arbeitsregel: Anamnese heißt, sich eine Reihe von Fragen zu stellen: 113  
           6. Arbeitsregel: Anamnese heißt, unterschiedliche Sichtweisen und Ebenen des Falles nebeneinander zu stellen. 114  
           7. Arbeitsregel: Anamnese ist nie vollständig. Sie muss es auch nicht sein. Sie beginnt immer wieder von neuem. 116  
        Arbeitsaufgaben zu Kapitel 5: 117  
  6. Kapitel: Wer hat welches Problem? (Sozialpädagogische Diagnose) 118  
     6.1 „Was IST das Problem?“ oder: „Wer HAT welches Problem?“ 118  
     6.2 Soziale Diagnose als Problem des Zugangs: Der Unterschied zur Anamnese 121  
     10 121  
        6. 3 Soziale Diagnose als Beziehungs- und Vertrauensproblem (Fall mit) 123  
     11 123  
        1. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt zu klären, was für welche Beteiligten in einer Fallsituation das Problem ist. 125  
        2. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt zu klären, was für mich selbst in einer Fallgeschichte das Problem ist. 126  
        3. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose findet in Beziehungen statt und hat sich nicht nur an der Klärung von Sachfragen sondern auch von Gefühlsbeziehungen zu bewähren. 126  
        6.4 Wer hat welches Mandat? Diagnose im Modus Fall von 127  
     12 128  
        4. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt, zu klären, welche Mandate zum Handeln auffordern. Dabei sind konstitutive und nicht konstitutive Mandate zu unterscheiden. 130  
        6.5 Klientenmandat, gesetzlicher Auftrag und Fachlichkeit 130  
        6.6 Wer hat welche Ressourcen? 133  
           5. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt, zu klären, wer über welche Mittel zur Lösung eines Problems verfügt. 134  
           6. Arbeitsregel: Diagnose heißt, mögliche Mittel zur Lösung eines Falles auf unerwünschte Nebeneffekte hin zu prüfen. 135  
           7. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt, zu prüfen, ob es Vordringlicheres gibt, als die Lösung des Problems. 135  
        6.7 Fall für wen? Was kann ich tun? Was müssen andere tun? 137  
           8. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt Klären von Zuständigkeiten. 137  
           9. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Diagnose heißt, zu klären, welche Schritte und Ziele ich aus eigener Initiative und welche ich nur durch andere erreichen kann. 139  
        Arbeitsaufgaben zu Kapitel 6: 141  
  7. Kapitel: Was tun? (Sozialpädagogische Intervention) 142  
     7.1 Eingriff, Angebot, gemeinsames Handeln 142  
     13 144  
        7.2 Bedingungen für Eingriffe 146  
     14 146  
        1. Arbeitsregel: Eingreifendes Handeln (Machtgebrauch) kann unvermeidlich und notwendig sein, muss sich aber an strengen Kriterien messen lassen. 150  
        2. Arbeitsregel: Eingriffe dürfen vorhandenes Potential der Selbstbestimmung nicht zerstören. Erniedrigende Eingriffe sind deshalb ebenso illegitim wie alle Versuche, mit Gewaltmitteln Menschen zu bessern oder glücklicher machen zu wollen. 150  
        3. Arbeitsregel: Denkbare legitime Ziele von Eingriffen sind dagegen die Abwehr unmittelbar drohender Gefahren, die Verteidigung von Rechten sowie manchmal die Erhaltung und Herstellung von Schonräumen und Entlastungen. 150  
        4. Arbeitsregel: Alle Legitimation von Eingriff steht in der Sozialpädagogik unter dem Vorbehalt, dass sie versuchen muss, den Eingriffsanteil ihrer Intervention nach Möglichkeit zu verkleinern und den Anteil an Angeboten und gemeinsamem Handeln zu... 150  
        5. Arbeitsregel: In Situationen, die unabweisbar Eingriffe erfordern, läßt sich die Reflexion, wie der Eingriff zu begrenzen ist, als Zirkelschema darstellen: 150  
        7.3 Sozialpädagogische Angebote 151  
           6. Arbeitsregel: Für die Entwicklung jeweils passender Angebote müssen Rahmenangebote und spezifische Angebote unterschieden werden. 153  
           7. Arbeitsregel: Zur Klärung sozialpädagogischer Angebote ist es sinnvoll, Angebote (bzw. Angebotsaspekte), die Situationen ändern sollen, von Angeboten, die Verhalten und Wollen ändern sollen, zu unterscheiden. 154  
           8. Arbeitsregel: Zur Klärung sozialpädagogischer Angebote ist es sinnvoll, (materielle) Ressourcen und (immaterielle) Dienstleistungen zu unterscheiden. 155  
           9. Arbeitsregel: Sozialpädagogische Angebote können nach Typen unterschieden werden. 155  
     15 156  
        7.4 Aushandeln von Angeboten zu gemeinsamem Handeln 158  
     16 159  
        10. Arbeitsregel: Raum für gemeinsames Handeln kann entstehen, wenn die jeweiligen „Vorschläge“, was getan werden sollte, unverzerrt wahrgenommen und ohne Diskriminierung akzeptiert werden. 160  
        11. Arbeitsregel: Für die Klärung der Bedingungen für passende Angebote zu gemeinsamem Handeln ist es sinnvoll, die Unklarheit oder Uneinigkeit einzugrenzen und dafür Ebenen zu unterscheiden. 162  
        Arbeitsaufgaben für Kapitel 7: 163  
  8. Kapitel: Was hat’s gebracht? (Sozialpädagogische Evaluation) 164  
     8.1 Evaluationsinstrumente 165  
        8.1.1 Berichte 165  
        1. Arbeitsregel: Evaluation heißt genaues und ehrliches Zugänglichmachen von empfindlichen Punkten. 166  
     17 166  
        2. Arbeitsregel: Selbstevaluation hat Voraussetzungen: 168  
        8.1.2 Gespräche im Team/in der Gruppe 168  
        3. Arbeitsregel: Selbstevaluation heißt Herstellen von Rahmenbedingungen, die Offenheit und ungeschützte Kritik erleichtern. 169  
        8.1.3 Dokumentationsinstrumente, Praxisforschung 169  
        4. Arbeitsregel: Evaluation braucht einfach zu handhabende Instrumente der Dokumentation und der Praxisforschung. 172  
        8.1.4 Systeme der Qualitätsentwicklung 172  
        8.2 Evaluationskriterien 173  
           8.2.1 Effektivität und Effizienz 173  
           8.2.2 Ethische Kriterien 174  
           8.2.3 Kriterien der Realitätsprüfung 175  
     18 176  
        5. Arbeitsregel: Evaluation Sozialer Arbeit braucht Kriterien der Wirksamkeit, ethische Maßstäbe für den Umgang mit Adressaten und Maßstäbe für die Realitätsprüfung ihrer Ziele. Diese Kriterien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. 178  
        8.2.4. Evaluation als Qualitätsdialog 178  
        6. Arbeitsregel: Klienten, Fachkräfte und Träger von Einrichtungen und Diensten Sozialer Arbeit evaluieren die Qualität der Arbeit mit unterschiedlichen Maßstäben. Dies verpflichtet zum Qualitätsdialog zwischen diesen Instanzen. 179  
        8.3 Fremdevaluation 179  
           8.3.1 Evaluation „von oben“ 180  
           8.3.2 Evaluation „von unten“ 180  
     19 181  
        8.3.3 Evaluation durch Öffentlichkeit 183  
        8.3.4 Evaluation durch sozialwissenschaftliche Forschung 184  
        7. Arbeitsregel: Evaluation als Teil kasuistischer Arbeit ist primär Selbstevaluation 185  
        Arbeitsaufgaben für Kapitel 8: 185  
  9. Kapitel: Wer ist qualifiziert? Bemerkungen zur sozialpädagogischen Professionalität 186  
     9.1 Am Anfang war das Interesse für’s Soziale 187  
     20 187  
        9.2 Drei berufliche Haltungen 189  
     21 190  
        9.3 Im Gehen zu lernen 194  
  Literatur 198  
  Der Autor 1  

Kategorien

Service

Info/Kontakt

  Info
Hier gelangen Sie wieder zum Online-Auftritt Ihrer Bibliothek